Aktuelles
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der HypoVereinsbank
Rechtsanwalt Martin Arendts, berichtet in seinem Blog über das Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der HypoVereinsbank AG. Unser Vorstand, WP StB Andreas Creutzmann und Prof. Dr. Christian Aders hatten in 2017 ihre gutachtliche Stellungnahme beim Landgericht München vorgelegt. Die Sachverständigen sollen zu ihrer gutachtlichen Stellungnahme am Donnerstag. den 6. Februar 2020, angehört werden, wobei die Anhörung ggf. am 7. Februar 2020 fortgesetzt wird. Zur Vorbereitung der Anhörung sollen sich die Sachverständigen in einem schriftlichen Ergänzungsgutachten mit den Einwendungen der Beteiligen auseinandersetzen. Hierzu hat das Gericht den Sachverständigen einen 19-seitigen, sehr detaillierten Fragenkatalog vorgegeben.
Andreas Creutzmann trifft Sir David Tweedie vom IVSC
Anläßlich des Annual General Meeting des IVSC, das vom 22. bis 24. Oktober 2018 in Dubai stattfand, traf Andreas Creutzmann, Vorstandsvorsitzender der EACVA und der IVA VALUATION & ADVISORY AG, Sir David Tweedie, den Chairman des IVSC. Mehr als 160 Delegierte aus rund 50 Ländern diskutierten über globale Standards auf dem Gebiet der Unternehmensbewertung und der Professionalisierung des Berufsstandes.
Squeeze-out bei der Möbel Walther AG: Erstinstanzlich keine Erhöhung der Barabfindung
Die Hauptversammlung der Möbel Walther AG hat am 31. August 2007 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf Kurt Krieger im Rahmen eines Squeeze out beschlossen. Die Barabfindung wurde auf
18,08 € je Stammaktie bzw. Vorzugsaktie festgesetzt. In dem Spruchverfahren hat der Vorstand der IVA VALUATION & ADVISORY AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, WP StB Andreas Creutzmann, ein gutachtliche Stellungnahme abgegeben. In der Stellungnahme vom 25. August 2016 kommt er zu dem Ergebnis, dass der den Minderheitsaktionären angebotene Barabfindungsbetrag angemessen gewesen sei. Diese Einschätzung hat das Landgericht Potsdam jetzt bestätigt. Rechtsanwalt Martin Arendts berichtet über das Verfahren in seinem Blog.
Besonderheiten beim Net Asset Value
Der Net Asset Value (NAV) hat sich inzwischen auch in Deutschland bei der Bewertung von vermögensverwaltenden Gesellschaften bzw. Immobiliengesellschaften etabliert. In mehreren Beschlüssen von Landgerichten und Oberlandesgerichten im Rahmen von aktienrechtlichen Strukturmaßnahmen wurde der NAV als Bewertungsmethode für vermögensverwaltende Gesellschaften anerkannt. In der deutschen Literatur gibt es bislang wenige Beiträge zum NAV. Andreas Creutzmann hat sich in einem Aufsatz mit den Besonderheiten beim Net Asset Value auseinandergesetzt und in der Zeitschrift BewertungsPraktiker, 3/2017, S. 74-79, veröffentlicht.
Forward Rates als Methode zur Wechselkursprognose
In dem Spruchverfahren zu dem Ende 2011 eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Süd-Chemie AG, München, zugunsten der Clariant AG hatte das Landgericht München I mit Beschluss vom 28. April 2017 den Barabfindungsbetrag um EUR 7,04 auf EUR 132,30 je Süd-Chemie-Aktie angehoben (+ 5,62%), berichtet Rechtsanwalt Martin Arendts in seinem Blog.
Die zuständige Kammer des Landgerichts München beschäftigte sich u.a. mit dem Problem der Berücksichtigung von in Fremdwährung geplanten Überschüssen zum Zweck der Unternehmensbewertung und sieht den Ansatz von Forward Rates gegenüber einem festen Wechselkurs als vorzugswürdig an. Darüber hinaus sieht die Kammer nicht zwingend eine Erhöhung der Marktrisikoprämie, obwohl der Basiszinssatz zwischen Abgabe der gutachtlichen Stellungnahme und der Hauptversammlung sich um 0,5 Prozentpunkte verringert hatte.
Die Entscheidung des Landgerichts München basierte auf einer gutachtlichen Stellungnahme von Andreas Creutzmann im Rahmen des Spruchverfahrens.