Die Hauptversammlung der Möbel Walther AG hat am 31. August 2007 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf Kurt Krieger im Rahmen eines Squeeze out beschlossen. Die Barabfindung wurde auf
18,08 € je Stammaktie bzw. Vorzugsaktie festgesetzt. In dem Spruchverfahren hat der Vorstand der IVA VALUATION & ADVISORY AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, WP StB Andreas Creutzmann, ein gutachtliche Stellungnahme abgegeben. In der Stellungnahme vom 25. August 2016 kommt er zu dem Ergebnis, dass der den Minderheitsaktionären angebotene Barabfindungsbetrag angemessen gewesen sei. Diese Einschätzung hat das Landgericht Potsdam jetzt bestätigt. Rechtsanwalt Martin Arendts berichtet über das Verfahren in seinem Blog.