Leistungen

Gerichts- und Schiedsgutachten

Land- und Oberlandesgerichte bestellen uns regelmäßig als neutrale Sachverständige. Unser Schwerpunkt liegt in Spruchverfahren nach aktienrechtlichen Strukturmaßnahmen. Darüber hinaus erstatten wir Gutachten zu Schadensersatz und entgangenem Gewinn sowie zu weiteren betriebswirtschaftlichen Fragen.

Spruchverfahren

In Spruchverfahren überprüfen wir als gerichtlich bestellte Sachverständige die Angemessenheit von Barabfindungen, Ausgleichszahlungen und Umtauschverhältnissen: nach Squeeze-outs, Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen, Verschmelzungen (Verschmelzungswertrelation) sowie Umwandlungen und Abspaltungen, die zu Abfindungsansprüchen führen.

Schadensersatz und entgangener Gewinn

Zivilkammern und Kammern für Handelssachen unterstützen wir bei der Beantwortung von Beweisfragen zur Schadenshöhe: Ermittlung entgangener Gewinne nach der Differenzhypothese, Gesamtvermögensvergleich auf Basis des Ertragswerts, Abbildung realer und hypothetischer Szenarien sowie Schätzungsgrundlagen nach § 287 ZPO. Dabei würdigen wir den gesamten Parteivortrag einschließlich vorgelegter Privatgutachten.

Weitere
Betriebswirtschaftliche
Gutachten

Wir erstatten Sachverständigengutachten zu weiteren betriebswirtschaftlichen Fragen, etwa zur Nichtigkeit von Jahresabschlüssen, zur Bewertung von Marken, Kundenstämmen, digitalen Assets und anderen Vermögenswerten im Streitfall oder zur Plausibilität von Planungsrechnungen. Für die Bewertung digitaler Assets arbeiten wir mit der IVA DIGITAL ASSET GmbH zusammen. → IVA DIGITAL ASSET

Schiedsgutachten

Als von den Parteien gemeinsam bestellter, neutraler Schiedsgutachter stellen wir Bewertungs- und Wertfragen außerhalb staatlicher Gerichtsverfahren verbindlich fest.

Unsere Arbeitsweise

Gerichtsgutachten werden bei uns von einem eingespielten Team bearbeitet, das überwiegend auf diesem Gebiet tätig ist. Das sichert eine zügige und effiziente Beantwortung von Beweisbeschlüssen: vom dokumentierten Verständnis des Begutachtungsauftrags über strukturierte Daten- und Informationsanforderungen an die Parteien bis zur Erläuterung des Gutachtens in der mündlichen Verhandlung.